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  • · Fachbeitrag · § 3a EStG

    Steuerfreier Sanierungsertrag

    Eine unternehmensbezogene Sanierung gemäß § 3a EStG liegt nach einer aktuellen Entscheidung des FG Münster vor, wenn der Steuerpflichtige für den Zeitpunkt des Schuldenerlasses die Sanierungsbedürftigkeit, die Sanierungseignung und die Sanierungsabsicht nachweist.

     

    Hintergrund

    Gemäß § 3a EStG sind Betriebsvermögensmehrungen oder Betriebseinnahmen aus einem Schuldenerlass zum Zwecke einer unternehmensbezogenen Sanierung steuerfrei.

     

    • Sanierungsbedürftig i. S. v. § 3a EStG ist ein Unternehmen, wenn es ohne die Sanierung nicht fortgeführt werden kann. Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage der Ertrags- und Finanzlage, des Verhältnisses der liquiden Mittel zur Höhe der Schuldenlast und der Gesamtleistungsfähigkeit des Unternehmens. Jedenfalls dann, wenn ein Insolvenzantragsgrund vorliegt, liegt auch die Sanierungsbedürftigkeit vor.