· Fachbeitrag · § 3b EStG
Ist die Theaterbetriebszulage steuerfreier Arbeitslohn?
Eine Theaterbetriebszulage bleibt dann steuerfrei, wenn die Zulage nicht Teil einer einheitlichen Entlohnung für die gesamte, auch an Sonn- und Feiertagen oder nachts geleistete Tätigkeit ist, sondern neben dem gleichbleibenden Bruttolohn gezahlt wird. Das hat der BFH aktuell entschieden. |
Grundsatz
Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden, sind steuerfrei, soweit sie bestimmte Prozentsätze des Grundlohns nicht übersteigen.
Sachverhalt und Entscheidung
Im Streitfall hatte eine Theater-GmbH die steuerfrei belassene Theaterbetriebszulage neben dem Grundlohn geleistet. Sie war nicht Teil einer einheitlichen Entlohnung für die gesamte, auch an Sonn- und Feiertagen oder nachts geleistete Tätigkeit der Steuerpflichtigen. In den tarifvertraglichen Regelungen und im Arbeitsvertrag der Steuerpflichtigen wurde hinreichend zwischen der Grundvergütung, der steuerfreien und der steuerpflichtigen Theaterbetriebszulage, letztere als (variable) Grundlohnergänzung, unterschieden.
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