· Fachbeitrag · § 4 EStG
Ermittlung des Aufgabegewinns für ein häusliches Arbeitszimmer
| Für die Berechnung des Gewinns aus der Aufgabe einer freiberuflichen Tätigkeit ist der sich nach Abzug der AfA ergebende Buchwert des häuslichen Arbeitszimmers auch dann maßgeblich, wenn die Abziehbarkeit der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer während der Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit der Höhe nach beschränkt war. Eine Gewinnkorrektur im Hinblick auf den nicht abzugsfähigen Teil der AfA kommt nicht in Betracht. |
Sachverhalt
Streitig war, ob bei der Ermittlung des Gewinns aus der Aufgabe einer freiberuflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen zu berücksichtigen ist, dass der Abzug der AfA in Bezug auf das vom Steuerpflichtigen genutzte häusliche Arbeitszimmer während der betrieblichen Nutzung der Höhe nach auf 1.250 EUR beschränkt (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG) war.
Entscheidung
Der BFH entschied, dass der sich nach Abzug der AfA ergebende Buchwert des häuslichen Arbeitszimmers ungeachtet der Abzugsbeschränkung gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 EStG für die Berechnung des Aufgabegewinns maßgebend ist.
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