· Fachbeitrag · § 5b EStG
Elektronische Übermittlung einer E-Bilanz kann unzumutbar sein
| Die elektronische Übermittlung einer Bilanz ist für Kleinstbetriebe wirtschaftlich unzumutbar, wenn dadurch ein erheblicher finanzieller Aufwand verursacht wird. |
Sachverhalt
Die Steuerpflichtige ist eine GmbH, die Dienstleistungen in verschiedenen Bereichen erbringt. Einen Steuerberater nimmt sie für die Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten nicht in Anspruch. Für das Jahr 2015 übermittelte sie ihre Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung elektronisch an das Finanzamt und verwendete hierfür ein Computerprogramm, das vom Bundesanzeiger Verlag angeboten wird. Ihr Umsatz betrug für dieses Jahr etwa 70.000 EUR und der Gewinn circa 300 EUR. Für 2016 beantragte sie beim FA die Befreiung von der elektronischen Übermittlungspflicht.
Zur Begründung führte sie an, dass die von ihr für die laufende Buchführung angeschaffte Buchhaltungssoftware nicht mit den Vorgaben der Finanzverwaltung für die elektronische Erstellung und Übermittlung einer Bilanz kompatibel sei. Die Inanspruchnahme eines Steuerberaters zur Erstellung der E-Bilanz würde jährlich mehr als 2.000 EUR kosten. Die Umstellung der Software würde jährliche Mehrkosten von 267 EUR sowie einen jährlichen Arbeitsmehraufwand von 60 Stunden verursachen. Für die Erstellung der elektronischen Bilanz für 2015 habe der Geschäftsführer insgesamt vier Arbeitstage benötigt.
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