· Fachbeitrag · § 6 EStG
Entnahme als Anschaffung i. S. d. § 6 EStG
| Das FG Köln hat entschieden, dass Instandsetzungsaufwendungen nach der Entnahme eines Grundstücks aus dem Betriebsvermögen unter die Regularien des anschaffungsnahen Aufwands fallen, da eine Entnahme als anschaffungsähnlicher Vorgang zu werten ist. |
Sachverhalt
Im Streitfall hatte der Steuerpflichtige eine Wohnung aus seinem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen entnommen und die Wohnung für die geplante Vermietung anschließend renoviert. Den entstandenen Aufwand machte er als sofort abzugsfähige Werbungskosten bei Ermittlung seiner Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung geltend.
Das FA vertrat hingegen die Auffassung, dass diese Aufwendungen als anschaffungsnahe Herstellungskosten gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG zu qualifizieren sind, da sie die dort maßgebende 15 %-Grenze übersteigen. Dabei wertete das FA die Entnahme als Anschaffung und den Entnahmewert als Anschaffungskosten.
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