· Fachbeitrag · § 6 EStG
Garagenkosten mindern den Nutzungswert des Fahrzeugs nicht
| Viele Arbeitnehmer bekommen von ihrem Arbeitgeber ein Kraftfahrzeug auch zur Privatnutzung zur Verfügung gestellt. Diese Nutzungsüberlassung unterliegt der sogenannten 1 %-Methode bzw. der Fahrtenbuchmethode. Verpflichtet sich der Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber dazu, den Wagen nachts in der eigenen Garage unterzustellen, mindern die anteilig auf die Garage entfallenden Grundstückskosten nicht den geldwerten Vorteil für die Überlassung des Fahrzeugs. Das hat das FG Münster entschieden. |
Sachverhalt
Streitig war, ob die dem Arbeitnehmer entstandenen anteilig auf eine Garage entfallenden Gebäudekosten den geldwerten Vorteil aus der Nutzungsüberlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs mindern. Das FA versagte die Minderung des geldwerten Vorteils, da der Arbeitnehmer das Fahrzeug freiwillig in seiner Garage abgestellt hatte.
Entscheidung
Das FG bestätigte diese Rechtsauffassung des FA im Klageverfahren.
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