· Fachbeitrag · § 6 EStG
Gezahlte Optionsprämie als Anschaffungsnebenkosten von Aktien
| Die für die Einräumung der Option ursprünglich angefallenen Anschaffungskosten sind bei Optionsausübung als Anschaffungsnebenkosten Teil der Anschaffungskosten der zum vereinbarten Basispreis erworbenen Aktien, so der BFH in einer aktuellen Entscheidung. |
Sachverhalt
Streitig war, ob auch die Anschaffungskosten von Optionsscheinen zu den Anschaffungsnebenkosten von durch Ausübung einer Option erworbenen Aktien gehören.
Entscheidung
Der BFH hat dies ausdrücklich bejaht.
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