· Fachbeitrag · § 6 EStG
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung von im Anlagevermögen befindlichem Gold
| Für die Bewertung von im Anlagevermögen befindlichen Goldvorräten ist auf den Börsenkurs zum Bilanzstichtag abzustellen. |
Gold als Anlagevermögen und deren Bewertung
Streitig war die Notwendigkeit der Berücksichtigung einer Wertaufholung bei dem Bilanzansatz eines Goldvorrats.
Im Anlagevermögen der Steuerpflichtigen befanden sich am 12.12.2011 in US-Dollar erworbene Goldvorräte. Auf diese wurden in den Folgejahren Teilwertabschreibungen vorgenommen. Im Jahr 2014 wurde der Goldvorrat mit 175.750 EUR bewertet. Diesen Wert übernahm die Steuerpflichtige auch in der Bilanz 2015 und 2016. Die Steuerpflichtige wies darauf hin, dass der aktuelle Aufwärtstrend nicht sicher sei und daher in der Bewertung keine Veränderung vorgenommen werde.
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