· Fachbeitrag · § 6 EStG
Teilwertzuschreibung bei einer Fremdwährungsverbindlichkeit
Bei Fremdwährungsverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von zumindest zehn Jahren berechtigt nicht jeder Kursverlust zur Annahme einer voraussichtlich dauernden Werterhöhung. Eine voraussichtlich dauernde Werterhöhung liegt jedoch dann vor, wenn fundamentale Veränderungen der wirtschaftlichen oder finanzpolitischen Daten eine dauerhafte Veränderung der Wechselkurse vermuten lassen. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Notenbank eines Fremdwährungsstaats die Absicht äußert, Stützungskäufe zu tätigen, um einen bestimmten Wechselkurs der Fremdwährung zu verteidigen. |
Sachverhalt und Entscheidung
Streitig war, ob in den Streitjahren (2010 und 2011) Teilwertzuschreibungen auf ein auf Schweizer Franken (CHF) lautendes Fremdwährungsdarlehen zu einer Einkommensminderung führen.
Nach dem Gesetz bestimmen sich die Anschaffungskosten bei einer in fremder Währung aufgenommenen Darlehensverbindlichkeit nach dem im Zeitpunkt der Aufnahme des Darlehens bestehenden Wechselkurs in EUR.
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