· Fachbeitrag · § 6 EStG
Zwangsentnahme eines landwirtschaftlichen Grundstücks durch Erbbaurecht
Die Belastung einer zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Teilfläche mit einem Erbbaurecht führt nach Auffassung des FG München in einer aktuellen Entscheidung auch dann zu einer Zwangsentnahme, wenn es tatsächlich nicht zur ursprünglich geplanten Bebauung kommt. |
Sachverhalt
Die Steuerpflichtige war Eigentümerin eines etwa 14 ha großen Grundstücks, das ursprünglich von ihrem Vater landwirtschaftlich genutzt und nach Aufgabe der Landwirtschaft parzellenweise an unterschiedliche Pächter verpachtet wurde. Die Steuerpflichtige führte die Verpachtungen nach dem Tod des Vaters fort und erklärte hieraus Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.
Im Wirtschaftsjahr 2011/12 bestellte sie auf einer Teilfläche von circa 3,5 ha zugunsten einer KG ein Erbbaurecht für die Dauer von 50 Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils 15 Jahre. Die KG verpflichtete sich, hierauf Gebäude für ihren Produktionsbetrieb zu errichten. Tatsächlich nahm die KG die geplante Bebauung jedoch nicht vor, sodass die Teilfläche weiterhin für den Getreideanbau genutzt wurde.
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