· Fachbeitrag · § 6b EStG
Erfolgsneutrale Übertragung von Reinvestitionsrücklagen bei KGaA-Komplementären
Die Komplementäre einer KGaA können in Höhe ihrer Haftungseinlage Reinvestitionsrücklagen nach § 6b Abs. 3 EStG auf Wirtschaftsgüter der KGaA übertragen. |
Sachverhalt
Die Steuerpflichtigen bildeten im Rahmen der Veräußerung ihrer Kommanditanteile an einer GmbH & Co. KG den Veräußerungsgewinn mindernde Reinvestitionsrücklagen nach § 6b Abs. 3 EStG. Diese übertrugen sie auf Reinvestitionswirtschaftsgüter einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), an der sie (auch) als Komplementäre mit einer Haftungseinlage beteiligt waren. Der Betrag der Haftungseinlagen war höher als der der übertragenen Reinvestitionsrücklagen.
Das FA vertrat die Auffassung, dass eine erfolgsneutrale Übertragung nicht möglich sei, da die KGaA und nicht die Komplementäre Eigentümerin der Reinvestitionswirtschaftsgüter sei.
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