· Fachbeitrag · § 7 EStG
Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden sowie Gebäude
Wurde eine Kaufpreisaufteilung im Kaufvertrag vorgenommen, sind diese vereinbarten und bezahlten Anschaffungskosten grundsätzlich auch der Besteuerung zugrunde zu legen. Eine Korrektur der von den Parteien getroffenen Aufteilung des Anschaffungspreises auf Grund und Boden sowie Gebäude ist lediglich geboten, wenn sie die realen Wertverhältnisse in grundsätzlicher Weise verfehlt und wirtschaftlich nicht haltbar erscheint. |
Sachverhalt
Streitig war die Aufteilung des Kaufpreises für eine Eigentumswohnung auf Grund, Boden und Gebäude. Während die Steuerpflichtigen die Kaufpreisaufteilung anhand der vertraglich vereinbarten Werte für Grund und Boden sowie Gebäude vornahmen, wich das FA hiervon zulasten der Steuerpflichtigen ab. Im Klageverfahren wurde auf Veranlassung des FG ein Gutachten erstellt, das seitens der Beteiligten nicht beanstandet wurde und das nur geringfügig von der vertraglichen Kaufpreisaufteilung abwich.
Entscheidung
Das FG gab der Klage statt.
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