· Fachbeitrag · § 7 EStG
Nennenswerte Zweifel an der vertraglichen Kaufpreisaufteilung
| Bei der Prüfung, ob nennenswerte Zweifel an der vertraglichen Aufteilung des Kaufpreises bestehen, sind ausschließlich die objektiven Gegebenheiten maßgeblich. Es sind die Bodenrichtwerte heranzuziehen, die für den Zeitpunkt des Vertragsschlusses gelten, auch wenn sie erst später beschlossen und veröffentlicht werden. Ein subjektiver Maßstab ist insoweit nicht anzulegen, sodass es ohne Bedeutung ist, ob die Vertragsparteien die Werte kannten oder kennen konnten und ob sie davon ausgingen, den Bodenwert gewissenhaft festgelegt zu haben. Das hat das FG Hamburg aktuell entschieden. |
Sachverhalt
Streitig war die Aufteilung der Anschaffungskosten auf Gebäude und Grund und Boden für eine im Streitjahr 2015 erworbene und als Ferienwohnung vermietete Doppelhaushälfte. Das FA hatte abweichend von der vertraglich vereinbarten Kaufpreisaufteilung eine andere Aufteilung vorgenommen.
Entscheidung
Die hiergegen gerichtete Klage blieb ohne Erfolg.
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