14.10.2020 · Fachbeitrag · § 7 EStG
Überführung eines Wirtschaftsguts in eine Personengesellschaft
| Werden Wirtschaftsgüter, die zuvor der Erzielung von Überschusseinkünften gedient haben, in ein Betriebsvermögen eingelegt, mindert sich der Einlagewert um die zuvor in Anspruch genommene AfA, Sonder-AfA oder erhöhte AfA (§ 7 Abs. 1 S. 5 EStG). Eine solche Konstellation ist auch dann gegeben, wenn Gesellschafter ein Wirtschaftsgut in eine Personengesellschaft einbringen, soweit neben der Gewährung von Gesellschaftsrechten (Gutschrift auf Kapitalkonto I) eine Gutschrift auf einem gesamthänderisch gebundenen Rücklagekonto erfolgt. |
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