· Fachbeitrag · § 70 EStG
Rückwirkende Zahlung von Kindergeld: Ist der § 70 Abs. 1 S. 2 EStG verfassungsgemäß?
Die Beschränkung der Auszahlung festgesetzten Kindergelds durch § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG ist verfassungsrechtlich unbedenklich. |
Hintergrund
Die Vorschrift des § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG ist auf nach dem 18.7.2019 eingehende Anträge auf Kindergeld anzuwenden. Sie regelt, dass festgesetztes Kindergeld rückwirkend nur für sechs Monate vor Beginn des Monats ausgezahlt wird, in dem der Antrag eingegangen ist.
Entscheidung
Der BFH hat nun entschieden, dass § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG nicht verfassungswidrig ist. Die Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift ist ebenso zu bejahen wie die Verfassungsmäßigkeit des durch ihn ersetzten § 66 Abs. 3 EStG a.F.
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