· Fachbeitrag · § 9 EStG
Berücksichtigung von Mehraufwendungen für die Verpflegung eines Postzustellers mit festem Zustellstützpunkt
| Ein Zustellstützpunkt, dem ein Postzusteller dauerhaft zugeordnet ist, und an dem er vor und nach der arbeitstäglichen Zustellungsrunde in deutlichem Zeitumfang für die Zustellung elementare Sortierarbeiten durchführt, ist als erste Tätigkeitsstätte des Postzustellers anzusehen. Aus diesem Grund können keine Verpflegungsmehraufwendungen nach Reisekostengrundsätzen berücksichtigt werden. |
Sachverhalt
Streitig war, ob bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit Mehraufwendungen für Verpflegung als Werbungskosten zu berücksichtigen sind. Der Steuerpflichtige erzielt als angestellter Postzusteller Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Seit 2003 ist er sog. „fester Springer in einer 5er Gruppe“, d. h., er ist für fünf feste Bezirke zuständig.
Was ist ein fester Springer?
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 21,20 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig