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  • · Fachbeitrag · § 9 EStG

    Berücksichtigung von Mehraufwendungen für die Verpflegung eines Postzustellers mit festem Zustellstützpunkt

    | Ein Zustellstützpunkt, dem ein Postzusteller dauerhaft zugeordnet ist, und an dem er vor und nach der arbeitstäglichen Zustellungsrunde in deutlichem Zeitumfang für die Zustellung elementare Sortierarbeiten durchführt, ist als erste Tätigkeitsstätte des Postzustellers anzusehen. Aus diesem Grund können keine Verpflegungsmehraufwendungen nach Reisekostengrundsätzen berücksichtigt werden. |

     

    Sachverhalt

    Streitig war, ob bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit Mehraufwendungen für Verpflegung als Werbungskosten zu berücksichtigen sind. Der Steuerpflichtige erzielt als angestellter Postzusteller Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Seit 2003 ist er sog. „fester Springer in einer 5er Gruppe“, d. h., er ist für fünf feste Bezirke zuständig.

     

    Was ist ein fester Springer?