· Fachbeitrag · § 9 EStG
Erste Tätigkeitsstätte im Fall von Arbeitsbereitschafts- und Bereitschaftsruhezeiten
Die Ableistung von Arbeitsbereitschafts- und Bereitschaftsruhezeiten in einer Einrichtung des Arbeitgebers ist eine Tätigkeit i. S. d. § 9 Abs. 4 EStG. |
Sachverhalt
Der Steuerpflichtige war in A als Feuerwehrmann angestellt. Im Streitjahr (2016) war er an 112 Tagen in der Feuerwache B eingesetzt. In seiner Einkommensteuererklärung machte er Fahrtkosten nach Reisekostengrundsätzen geltend. Das FA setzte hingegen nur die Entfernungspauschale an. Das FG gab der Klage statt.
Entscheidung
Der BFH hob die Entscheidung der Vorinstanz auf und verwies den Streitfall zur weiteren Sachaufklärung an das FG zurück.
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