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  • · Fachbeitrag · § 9 EStG

    Fahrten eines erwerbslosen Steuerpflichtigen im Rahmen seines Teilzeitstudiums

    Ein Vollzeitstudium i. S. d. § 9 Abs. 4 Satz 8 EStG liegt nur vor, wenn das Studium nach der Studienordnung darauf ausgelegt ist, dass sich die Studierenden diesem Studium ‒ vergleichbar einem vollbeschäftigten Arbeitnehmer ‒ zeitlich vollumfänglich widmen müssen, so ein aktuelles Urteil des BFH.

     

    Sachverhalt

    Im Streitfall ging es um die Frage, ob der Steuerpflichtige, der im Umfang von ca. 20 Stunden an der Fernuniversität Hagen studierte und daneben keiner Erwerbstätigkeit nachging, Fahrtkosten mit dem eigenen Pkw nach Reisekostengrundsätzen mit 0,30 EUR je gefahrenem Kilometer als Werbungskosten gelten machen konnte oder ob er den Regularien der Entfernungspauschale unterlag.

     

    Entscheidung

    Der BFH entschied zugunsten des Steuerpflichtigen, dass die Entfernungspauschale in einem solchen Fall nicht greift.