Fachbeitrag · Anschaffungsnahe Aufwendungen bei teilentgeltlichem Erwerb
Voller Werbungskostenabzug hinsichtlich unentgeltlicher Übertragung
von Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, Übach-Palenberg
| Insbesondere bei Grundstücksübertragungen zwischen nahen Angehörigen kommt es häufig (z. B. durch Gleichstellung potenzieller Miterben) zu teilentgeltlichen Rechtsgeschäften. Wenn nun der neue Eigentümer innerhalb von drei Jahren nach dem Erwerb in das Objekt investiert, muss er § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG (anschaffungsnaher Aufwand) beachten. Sofern seine Investitionen die dortige 15 %-Grenze überschreiten, ist ein sofortiger Werbungskostenabzug der Instandhaltungsaufwendungen ausgeschlossen und ein steuermindernder Abzug nur im Wege der Abschreibung möglich. |
Die Prüfung des anschaffungsnahen Aufwands beschränkt sich jedoch nur auf Fälle des entgeltlichen Erwerbs. Bei teilentgeltlichem Erwerb des Gebäudes können sich daher anschaffungsnahe Herstellungskosten nur im Verhältnis zum entgeltlichen Teil des Erwerbsvorgangs ergeben (R 6.4 Abs. 1 EStR).
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Sohn A erwirbt zum 1.10.2016 von seinem Vater (V) ein Zweifamilienhaus im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, in dem sich zwei gleich große vermietete Wohnungen befinden. A führt die Mietverhältnisse fort. V hatte das Grundstück zum 1.1.1990 erworben und von einer AfA-Bemessungsgrundlage in Höhe von umgerechnet 220.000 EUR linear mit 2 % abgeschrieben.
Das Grundstück hat einen Verkehrswert von 400.000 EUR (Grund- und Bodenanteil 20 v. H.). A zahlt 200.000 EUR an seinen Bruder B und investiert im November und Dezember 2016 insgesamt 107.100 EUR zur Sanierung des Dachs und zum Einbau neuer Fenster. Die Baumaßnahmen werden im Januar 2017 fertiggestellt und bezahlt. |
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