· Fachbeitrag · Betriebsausgabenabzug
Welche Zahlungen stellen Zinsaufwand i. S. d. Zinsschranke dar?
Danach gilt Folgendes:
- Arrangement Fee: Kein Zinsaufwand i. S. v. § 4h Abs. 3 Satz 2 EStG (BFH 22.3.23, XI R 45/19). Dieses Urteil wird im Bundessteuerblatt veröffentlicht und ist somit anwendbar.
- Agency und Security Agency Fee: Bei diesen Zahlungen handelt es sich um Zinsaufwand nach § 4h EStG, die der Abzugsbeschränkung unterliegen.
Beachten Sie | Die Grundsätze des BFH-Beschlusses vom 22.3.2023 greifen nicht nur bei der Zinsschranke nach § 4h EStG, sondern auch für Sachverhalte des § 8a KStG.
Quelle: Ausgabe 07 / 2024 | Seite 493 | ID 50055817