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  • 12.01.2018 · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Bausparkasse kündigt Vertrag: Vergleichszahlung ist steuerpflichtige Entschädigung

    | Kündigt eine Bausparkasse einen Bausparvertrag und leistet an den Sparer eine Vergleichszahlung, handelt es sich um eine steuerpflichtige Entschädigungszahlung nach § 24 Nr. 1a EStG, für die die Bausparkasse Abgeltungsteuer einbehalten muss. |