· Nachricht · Einkommensteuer
Beschränkte Steuerpflicht von Lizenzzahlungen
| Die Finanzverwaltung möchte aufgrund von § 49 Abs. 1 Nr. 2f EStG Lizenzzahlungen versteuern, selbst wenn die Zahlungen nur zwischen ausländischen Gesellschaften erfolgten. Maßgeblich für die Besteuerung im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht ist, dass die Rechte, für die diese Lizenzzahlungen geleistet wurden, in einem inländischen Register eingetragen sind. Die beschränkte Steuerpflicht soll auch für Veräußerungsgewinne solcher im Inland eingetragenen Rechte greifen. Ein BMF-Schreiben dazu soll noch im November ergehen. |
Quelle: Ausgabe 12 / 2020 | Seite 945 | ID 46972923