· Fachbeitrag · Einkommensteuer
BFH sieht weitere Möglichkeiten für gewinnneutrales Ausscheiden aus Personengesellschaft als die Verwaltung!
von Dr. Stephan Peters, Münster
| Mit zwei Entscheidungen hat der BFH die Möglichkeiten zum gewinnneutralen Ausscheiden eines Gesellschafters aus seiner fortbestehenden Personengesellschaft bei Sachwertabfindung konkretisiert und stellt sich damit zumindest partiell vorläufig gegen die Verwaltungsauffassung ( BFH 30.3.17, IV R 11/15 ; BFH 16.3.17, IV R 31/14 ). |
Hintergrund
Beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft stellt sich oftmals die Frage, welche steuerlichen Belastungen mit diesem Ausscheiden einhergehen, wenn der ausscheidende Gesellschafter seine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit bspw. im Rahmen eines Einzelunternehmens weiter verfolgen möchte. Es geht also um die Frage, wie Wirtschaftsgüter von einem Betriebsvermögen auf ein anderes Betriebsvermögen überführt werden können, ohne dass es zu einer Aufdeckung der stillen Reserven kommt.
Gesellschafts- und steuerrechtlich ist dabei zwischen dem Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft und dem Ausscheiden eines Gesellschafters bei gleichzeitiger Beendigung der Gesellschaft zu differenzieren.
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