· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Bilanzierungswahlrecht für die Bildung eines aktiven RAP bei unwesentlichen Beträgen
von RD a. D. Michael Marfels, Bramsche
| Bei geringfügigen Beträgen besteht keine Pflicht zur Bildung eines aktiven RAP. |
Sachverhalt
Der bilanzierende Steuerpflichtige betreibt einen Handwerksbetrieb. Nach einer Außenprüfung erhöhte das FA den Gewinn durch Ansatz von mehreren aktiven RAP um insgesamt 1.453 EUR. Die vom Steuerpflichtigen zuvor als Betriebsausgaben angesetzten Beträge betrafen Zahlungen u. a. für Telefonbucheintragungen und Kfz-Steuer. Diese betrugen jeweils weniger als 410 EUR. Der Steuerpflichtige wendet sich gegen den Ansatz der aktiven RAP, da diese nach dem Grundsatz der Wesentlichkeit erst ab einem Betrag von jeweils 410 EUR zu bilden seien.
Entscheidungsgründe
Das FG gab der Klage statt und erkannte die streitigen Ausgaben ohne Bildung eines aktiven RAP als Betriebsausgaben an.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 21,20 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig