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Energetische Sanierung: Steueranrechnung auch für Anbauten
In der Praxis stellte sich die Frage, ob bei einer Erweiterung eines zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäudes (z. B. durch Anbau oder Dachgeschossaufstockung) die am neuen Gebäudeteil verwirklichten energetischen Maßnahmen nach § 35c EStG steuerlich gefördert werden. |
Auf Bund-Länder-Ebene wurde mehrheitlich beschlossen, dass die an einem neuen Gebäudeteil verwirklichten energetischen Maßnahmen steuerlich nach § 35c EStG begünstigt sind, wenn in Zusammenhang mit der energetischen Sanierung eines zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäudes die Wohnfläche desselben erweitert wird (z. B. durch Anbau einer Gaube, eine Dachgeschossaufstockung oder einen Anbau).
Quelle: Ausgabe 01 / 2022 | Seite 42 | ID 47848544