· Fachbeitrag · Einkommensteuer
„Hammer-Urteil“: Privates Veräußerungsgeschäft nach trennungsbedingtem Auszug eines Ehepartners
von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg, www.steuer-webinar.de
Allein die Scheidung und die damit einhergehenden Auswirkungen bedeuten für die Beteiligten in der Regel eine besondere emotionale und wirtschaftliche Härte. In unglücklichen Konstellationen greift nun auch noch das Finanzamt zu. Der BFH bestätigt die Auffassung, dass bei einem Grundstücksverkauf nach dem trennungsbedingten Auszug eines Ehepartners ein privates Veräußerungsgeschäft vorliegen kann. Die Auswirkungen für eine Vielzahl von Fällen werden im Folgenden erläutert. |
Grundlegende Voraussetzungen
Bei Grundstücksverkäufen des Privatvermögens bestehen drei Alternativen, die von der Besteuerung ausgenommen sind. Nicht steuerbar sind demzufolge Veräußerungen von Grundstücken,
- 1. die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3, 1. Alternative EStG),
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