· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Keine Verkürzung des Reinvestitionszeitraums für eine § 6b-Rücklage durch Verschmelzung
von RD a.D. Michael Marfels, Nordkirchen
| Eine Rücklage nach § 6b EStG geht auch dann auf den Rechtsnachfolger über, wenn die Verschmelzung exakt vier Jahre nach Rücklagenbildung stattfindet. |
Sachverhalt
Die Klägerin ist aufgrund des Verschmelzungsvertrags vom 27.2.2012 Gesamtrechtsnachfolgerin der gewerblich tätigen B-GmbH, die jeweils zum 30.6. eines Jahres bilanzierte. Der Verschmelzung wurde der Jahresabschluss der B-GmbH zum 30.6.2011 als Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers zugrunde gelegt. Zum Verschmelzungsstichtag wurde der 1.7.2011 bestimmt. Die Verschmelzung sollte handels- und steuerrechtlich zu Buchwerten erfolgen.
Die B-GmbH hatte in der Bilanz zum 30.6.2007 gewinnmindernd eine Rücklage nach § 6b EStG aus einem Grundstücksverkauf des Jahres 2006 eingestellt. Die B-GmbH löste in ihrer Handelsbilanz zum 30.6.2011 die Rücklage in voller Höhe und in ihrer Steuerbilanz zum 30.6.2011 nur einen Teilbetrag gewinnerhöhend auf.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 22,25 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig