· Nachricht · Einkommensteuer
Kinderkrankengeld ist steuerfrei
| Erhalten Eltern von der Krankenkasse Kinderkrankengeld, ist diese Zahlung steuerfrei. Sie unterliegt jedoch als Lohnersatzleistung dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG . Eine geforderte Aussetzung des Progressionsvorbehalts für das Kinderkrankengeld wegen der Coronakrise lehnt die Bundesregierung aus Gründen der Steuergerechtigkeit ab. |
Fundstelle
- Deutscher Bundestag, Kurzmeldung v. 28.4.21, hib 559/2021
Quelle: Ausgabe 07 / 2021 | Seite 475 | ID 47447072