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  • · Nachricht · Einkommensteuer

    Kinderkrankengeld ist steuerfrei

    | Erhalten Eltern von der Krankenkasse Kinderkrankengeld, ist diese Zahlung steuerfrei. Sie unterliegt jedoch als Lohnersatzleistung dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG . Eine geforderte Aussetzung des Progressionsvorbehalts für das Kinderkrankengeld wegen der Coronakrise lehnt die Bundesregierung aus Gründen der Steuergerechtigkeit ab. |

     

    Fundstelle

    • Deutscher Bundestag, Kurzmeldung v. 28.4.21, hib 559/2021
    Quelle: Ausgabe 07 / 2021 | Seite 475 | ID 47447072

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