· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Medizinisch indizierte Scheidungskosten sind keine außergewöhnliche Belastung
von RD a.D. Michael Marfels, Nordkirchen
| Scheidungskosten führen auch dann nicht zu einer außergewöhnlichen Belastung, wenn die Ehescheidung durch psychische Erkrankungen beider Ehegatten medizinisch indiziert ist. |
Sachverhalt
Der Kläger machte in seiner ESt-Erklärung 2015 Anwalts- und Gerichtskosten im Zusammenhang mit einem Ehescheidungsverfahren als außergewöhnliche Belastungen (agB) geltend, was das FA ablehnte, obwohl der Kläger vorgetragen hatte, man habe ihm und seiner Ehefrau ärztlicherseits wegen der Depression seiner Ehefrau und eigener physischer und psychischer Probleme die Scheidung nahegelegt. Ohne die Scheidung hätte er nicht mehr einer Arbeit nachgehen können.
Entscheidungsgründe
Das FG weist die Klage auf Anerkennung der Scheidungskosten als agB als unbegründet ab.
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