· Nachricht · Einkommensteuer
Prüfungsanordnung bei Einkunfts-Millionären: BFH legt Bemessungsgrundlage fest
| Steuerzahler, deren positive Einkünfte mehr als 500.000 EUR in einem Jahr betragen, müssen mit einer Außenprüfung des FA rechnen. Bei der Ermittlung der 500.000 EUR-Grenze sind auch Einkünfte aus Kapitalvermögen einzubeziehen, wenn für diese Kapitalerträge ein Antrag auf Günstigerprüfung gestellt wurde. |
Fundstelle
- BFH 11.1.18, VIII B 67/17, astw.iww.de, Abruf-Nr. 200045
Quelle: Ausgabe 05 / 2018 | Seite 363 | ID 45245175