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  • · Nachricht · Einkommensteuer

    Prüfungsanordnung bei Einkunfts-Millionären: BFH legt Bemessungsgrundlage fest

    | Steuerzahler, deren positive Einkünfte mehr als 500.000 EUR in einem Jahr betragen, müssen mit einer Außenprüfung des FA rechnen. Bei der Ermittlung der 500.000 EUR-Grenze sind auch Einkünfte aus Kapitalvermögen einzubeziehen, wenn für diese Kapitalerträge ein Antrag auf Günstigerprüfung gestellt wurde. |

     

    Fundstelle

    Quelle: Ausgabe 05 / 2018 | Seite 363 | ID 45245175

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