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Reisekostenrecht: Erste Tätigkeitsstätte eines Postzustellers bzw. Rettungssanitäters
| Der Zustellpunkt (Zustellzentrum), dem ein Postzusteller zugeordnet ist und an dem er arbeitstäglich vor- und nachbereitende Tätigkeiten (z. B. Sortiertätigkeiten, Abschreibpost, Abrechnungen) ausübt, ist die erste Tätigkeitsstätte. Die Rettungswache, der ein Rettungsassistent zugeordnet ist, ist dessen erste Tätigkeitsstätte, wenn er dort arbeitstäglich vor dem Einsatz auf dem Rettungsfahrzeug vorbereitende Tätigkeiten vornimmt (z. B. Überprüfung des Rettungsfahrzeugs in Bezug auf Sauberkeit und ordnungsgemäße Bestückung mit Medikamenten und sonstigem (Verbrauchs-)Material, im Bedarfsfall Reinigung sowie Bestückung des Fahrzeugs mit fehlenden Medikamenten und fehlendem (Verbrauchs-)Material. |
Fundstelle
- BFH 30.9.20, VI R 10/19, VI R 11/19, iww.de/astw, Abruf-Nrn. 219773, 219779
Quelle: Ausgabe 03 / 2021 | Seite 193 | ID 47114857