· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Steuerliches Update zum Entlastungsbetrag für „echte Alleinerziehende“
| „Echten Alleinerziehenden“ steht nach § 24b EStG für ein Kind, für das noch Kindergeld bezahlt oder der Kinderfreibetrag gewährt wird, ein Entlastungsbetrag von 4.008 EUR zu. Für jedes weitere begünstigte Kind beträgt der Entlastungsbetrag jeweils 240 EUR. |
Grundsätzliches zum Entlastungsbetrag nach § 24b EStG
Der Entlastungsbetrag von 4.008 EUR und 240 EUR für jedes weitere Kind steht einem Mandanten zu, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Steuerzahler muss „echt alleinstehend“ sein.
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