· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Steuern & Corona:Update zur optimalen Beratung
| Zum Thema Corona & Steuern gibt es zahlreiche Neuregelungen und Überlegungen, die Sie für die optimale Beratung Ihrer Mandanten unbedingt beachten müssen. Hier ein Update zu den interessantesten neuen Steuerinfos rund um Corona. |
Entfernungspauschale oder tatsächliche Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel?
Ist Ihr Mandant Arbeitnehmer und musste im Steuerjahr 2020 wegen der Coronapandemie viele Monate im Homeoffice arbeiten? Dann steht ihm zumindest für die Tage, die er ausschließlich zu Hause gearbeitet hat, die Homeoffice-Pauschale i. H. v. 5 EUR pro Tag, maximal von 600 EUR pro Jahr zu.
Bei der Ermittlung des Werbungskostenabzugs für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, sollten Sie Ihren Mandanten unbedingt danach fragen, ob er 2020 für die Fahrten zur Arbeit eine Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel gekauft hat. Hintergrund: Übersteigen die tatsächlichen Kosten für das Jahresticket die Werbungskosten im Rahmen der Entfernungspauschale für 2020, dürfen die tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden.
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