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  • · Fachbeitrag · Ermittlung des Werbungskostenabzugs

    Neue Umzugskosten-Pauschalen und Besonderheit zu pauschalen Unterrichtskosten

    Das Bundesfinanzministerium hat geänderte Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und für sonstige Umzugsauslagen im Rahmen von beruflich veranlassten Umzügen ab 1.4.2021 und ab 1.4.2022 veröffentlicht. Besonderes Augenmerk sollten Steuerberater auf die Ermittlung des Werbungskostenabzugs für umzugsbedingte Unterrichtskosten legen.

     

    Werbungskosten-Pauschbeträge für sonstige Umzugsauslagen

    Mit Schreiben vom 21.7.2021 (IV C 5 ‒ S 2353/20/10004:002) hat das Bundesfinanzministerium die neuen Pauschalen für sonstige Umzugsauslagen bekannt gegeben, die Arbeitnehmer im Rahmen eines beruflich veranlassten Umzugs als Werbungskosten abziehen dürfen. Danach gilt Folgendes:

     

    Für Berechtigte (§ 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BUKG):