· Fachbeitrag · Erste Tätigkeitsstätte oder nicht?
Steuerliche Überlegungen zum Co-Working-Space
Immer häufiger mieten Arbeitgeber Räumlichkeiten an, an denen Arbeitnehmer tätig werden können. Die Vorteile liegen auf der Hand: Arbeitgeber erreichen damit Bewerber, die weit vom Betriebssitz entfernt wohnen und so im näher gelegenen Co-Working-Space tätig werden können. Arbeitet ein Arbeitnehmer in einem solchen Co-Working-Space, stellen sich steuerlich verschiedenste Fragen. Nachfolgend haben wir einige steuerliche Überlegungen rund um die Arbeit im Co-Working-Space zusammengetragen. |
Definition Co-Working-Space
Mit Co-Working-Space sind angemietete Räumlichkeiten gemeint, in denen Arbeitnehmer sporadisch tätig werden können. Der Arbeitgeber kann die Räumlichkeiten direkt anmieten oder er mietet zeitliche Kontingente an Räumlichkeiten an, die er bei Bedarf abrufen kann.
Co-Working-Space als erste Tätigkeitsstätte?
Die wohl wichtigste steuerliche Frage bei der Arbeit im Co-Working-Space, ist wohl die Frage, ob ein Arbeitnehmer dort eine erste Tätigkeitsstätte hat oder ob er sich steuerlich im Rahmen einer beruflichen Auswärtstätigkeit befindet. Antwort: Es kommt darauf an.
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