· Nachricht · Ertragsteuer
Blockheizkraftwerke: Neues zur steuerlichen Behandlung
| In einer ausführlichen Verfügung beleuchtet das Landesamt für Steuern (LfSt) Niedersachsen die steuerlichen Besonderheiten beim Betrieb von Blockheizkraftanlagen. Eine wichtige Nachricht ist, dass die Finanzverwaltung beim Austausch einer Heizanlage gegen ein Blockheizkraftwerk eine neue Auffassung vertritt. |
Fundstelle
- LfSt Niedersachsen, Verfügung vom 12.7.18, Az. S 2240-186-St 222/St 221, Abruf-Nr. 204308
Quelle: Ausgabe 11 / 2018 | Seite 836 | ID 45547653