· Fachbeitrag · EStG §§ 62 ff.
Anrechnung der polnischen Familienleistung „500+“ auf das deutsche Kindergeld
| Familienleistungen nach dem polnischen Gesetz über staatliche Beihilfen zur Kindererziehung vom 17.2.2016 sind auf das in Deutschland gezahlte Kindergeld anzurechnen. |
Sachverhalt
Der Anspruchsberechtigte ist polnischer Staatsangehöriger und Vater zweier Töchter. Er wurde von seinem polnischen Arbeitgeber nach Deutschland entsandt und hatte hier einen Wohnsitz. Mit Bescheid aus 2016 bewilligte die Familienkasse ab September 2015 für beide Kinder Kindergeld in voller Höhe.
Am 18.9.2017 teilte die polnische Behörde ROPS der Familienkasse mit, dass an den Anspruchsberechtigten für den Streitzeitraum monatlich 500 PLN (ca. 125 EUR) nach dem polnischen Gesetz über staatliche Beihilfen zur Kindererziehung (sog. „500+“) gezahlt worden seien. Daraufhin änderte die Familienkasse die Kindergeldfestsetzung und rechnete die polnischen Familienleistungen auf das gezahlte Kindergeld an. Die Familienkasse forderte diesen Betrag zurück.
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