· Fachbeitrag · FAQ Corona Steuern
Praxisfragen zur Inflationsausgleichsprämie
In der Praxis stellen sich viele Arbeitgeber die Frage, ob die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie nach § 3 Nr. 11c EStG zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird und damit steuerfrei ist oder ob es sich nur um eine nicht begünstigte Gehaltsumwandlung handelt. |
In einer Verfügung der Finanzverwaltung findet sich der interessante Hinweis, dass die Inflationsausgleichsprämie von der Wirkungsweise mit der steuerfreien Corona-Prämie nach § 3 Nr. 11a EStG vergleichbar ist. Arbeitgeber, die unsicher sind, sollten deshalb einen Blick in die „FAQ Corona Steuern“ unter www.bundesfinanzministerium.de werfen. Dort werden zahlreiche Fragen rund um das Thema „Zusätzlichkeit“ beantwortet.
Alternativ können Arbeitgeber und Steuerberater bei lohnsteuerlichen Unsicherheiten hinsichtlich der neuen Inflationsausgleichsprämie natürlich auch einen Antrag auf Erteilung einer Anrufungsauskunft nach § 42e EStG beim Finanzamt stellen. Das bringt die erhoffte Rechtssicherheit ‒ ohne Gebühren.