11.07.2017 · Fachbeitrag · Gutscheine für Haushaltshilfe
Zuschuss mindert Steueranrechnung
| Seit dem 1.3.2017 läuft beim Bundesfamilienministerium ein Modellprojekt, in dem Haushalte unter bestimmten Voraussetzungen für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe einen Zuschuss von 8 EUR pro Stunde erhalten (Abruf-Nr. 194283 194283 ). Dieser Zuschuss mindert natürlich die Steueranrechnung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 EStG. |
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