· Fachbeitrag · Kapitalabfindung einer Riester-Kleinbetragsrente
Anwendung der Fünftelmethode?
| In der Praxis stellt sich die Frage, ob eine Kapitalabfindung einer Riester-Kleinbetragsrente im Rahmen der Fünftelmethode ermäßigt besteuert wird oder nicht. Im Folgenden erfahren Sie, welche Voraussetzungen Ihr Mandant für die Anwendung der Fünftelmethode erfüllen muss und wie Sie Ihrem Mandanten alle Chancen auf eine günstigere Besteuerung wahren. |
Grundsätze zur Kapitalabfindung einer Riester-Kleinbetragsrente
Die Kapitalabfindung einer Riester-Kleinbetragsrente unterliegt nach § 22 Nr. 5 EStG in voller Höhe der nachgelagerten Besteuerung. Ab dem Veranlagungszeitraum 2018 ist nach § 22 Nr. 3 Satz 13 EStG allerdings eine ermäßigte Besteuerung im Rahmen der Fünftelmethode nach § 34 Abs. 1 EStG möglich. Bis einschließlich 2017 ist nach bisheriger Verwaltungsauffassung die ermäßigte Besteuerung ausgeschlossen.
Hoffnung durch Urteil des Bundesfinanzhofs
Die Verwaltungsauffassung für die Besteuerung für die Zeiträume bis einschließlich 2017 teilt der BFH nicht.
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