16.08.2017 · Fachbeitrag · Lohnsteuer
Lohnsteueranmeldung: Nur noch vierteljährlich übermitteln
| Das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz (Abruf-Nr. 195267 195267 ) sieht vor, dass Arbeitgeber beim Finanzamt beantragen können, die Lohnsteuer statt monatlich nur noch vierteljährlich anmelden zu müssen. Betroffen sind Unternehmen, deren abzuführende Lohnsteuer im Jahr 2016 mehr als 1.080 EUR, aber nicht mehr als 5.000 EUR betragen hat. Solche Arbeitgeber können bereits jetzt von der Neuregelung profitieren. |
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