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  • · Fachbeitrag · Lohnsteuerprüfung

    Häusliche Arbeit oder Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG)?

    Bei Lohnsteuerprüfungen stoßen Prüfer der Finanzämter immer häufiger auf Fälle, in denen der Arbeitgeber im Rahmen einer Gehaltsumwandlung den Grundlohn abgesenkt und einen nach § 3 Nr. 30 und 50 EStG steuerfreien Heimarbeiterzuschlag bezahlt. Doch in vielen Fällen sind die Voraussetzungen für den steuerfreien Heimarbeiterzuschlag nach dem HAG nicht erfüllt.

     

     

    Informationen zum Heimarbeiterzuschlag enthält vor allem die Lohnsteuerrichtlinie 9.13. Hier heißt es in Abs. 2: „Lohnzuschläge, die den Heimarbeitern zur Abgeltung der mit der Heimarbeit verbundenen Aufwendungen neben dem Grundlohn gezahlt werden, sind insgesamt aus Vereinfachungsgründen nach § 3 Nr. 30 und 50 EStG steuerfrei, soweit sie 10 % des Grundlohns nicht übersteigen.“


    PRAXISTIPP | Diese Steuerfreiheit gilt nur für Heimarbeiter i. S. d. § 2 HAG. Die steuerfreien Zuschläge können nicht von Arbeitnehmern in Anspruch genommen werden, die ihre Tätigkeit seit der Coronapandemie (teilweise) im Homeoffice ausüben. Die Unterscheidung Heimarbeit nach HAG und bloße Arbeit im Homeoffice dürfte bei steuerfreien Heimarbeiterzuschlägen also ein Prüfungsschwerpunkt bei künftigen Lohnsteuerprüfungen der FÄ werden.


    Quelle: Ausgabe 07 / 2024 | Seite 491 | ID 50055815

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