· Fachbeitrag · Lohnsteuerprüfung
Lohnsteuerliche Behandlung der Vorteile aus Leasingverträgen
von Dipl.-Finw. Bernhard Köstler, Neubiberg
| Meldet sich der Lohnsteuerprüfer an und stößt auf Leasingverträge für an Arbeitnehmer überlassene Dienstwagen, sind kritische Überprüfungen zur Besteuerung des geldwerten Vorteils aus der Dienstwagenüberlassung vorprogrammiert. Zu unterscheiden ist hierbei, ob ein vergleichbarer Fall zum Behördenleasing, zum Werksangehörigen-Leasing oder zum VIP-Leasing vorliegt. Nachfolgend stellen wir diese verschiedenen Varianten und deren steuerliche Besonderheiten vor. |
Steuerliche Besonderheiten beim Behördenleasing
Ist der Arbeitnehmer aufgrund einer zwischen ihm und seinem Arbeitgeber getroffenen Vereinbarung als wirtschaftlicher Eigentümer des Fahrzeugs zu betrachten, ist ihm das Fahrzeug für lohnsteuerliche Zwecke zuzuordnen. Der BFH stellt für solche Fälle klar, dass der Arbeitgeber in diesem Fall keinen geldwerten Vorteil für die Privatnutzung sowie für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte versteuern muss. Versteuert werden müssen aber gegebenenfalls die verbilligten Leasingkonditionen, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern ermöglicht (BFH 18.12.14, VI R 75/13).
Das BMF hat hierzu klargestellt, dass die Urteilsgrundsätze auch außerhalb des Behördenleasings anzuwenden sind, wenn entsprechende Indizien dafürsprechen, dass nicht der Arbeitgeber, sondern der Arbeitnehmer wirtschaftlicher Eigentümer eines Leasingfahrzeugs wird (BMF 15.12.16, IV C ‒ S 2334/16/10003; aufgenommen in BMF 4.4.28, IV C 5 ‒ S 2334/18/10001, Tz. 7).
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