· Fachbeitrag · Lohnsteuerrichtlinien 2023
Wesentliche Neuerungen im Überblick
In den Lohnsteuerrichtlinien 2023 finden sich zahlreiche Neuerungen, die Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine bei der Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen für Arbeitnehmer beachten sollten. Die Lohnsteuerrichtlinien sind ab 1.1.2023 anzuwenden. |
Höhe der steuerfrei ersetzbaren Umzugskosten
Ist ein Umzug beruflich veranlasst, darf der Arbeitgeber seinem Beschäftigten die Umzugskosten in Höhe des Betrags steuerfrei erstatten, der nach dem Bundesumzugskostengesetz oder der Auslandsumzugskostenverordnung als höchstmögliche Vergütung gezahlt wird.
Nach dem Bundesumzugskostengesetz wird der Begriff „Auslandsumzug“ folgendermaßen definiert: Gemeint sind mit Auslandsumzug Umzüge zwischen Inland und Ausland und Umzüge im Ausland. Umzüge aus dem Ausland ins Inland wegen Einstellung, Versetzung oder Abordnung sind keine Auslandsumzüge im Sinn der Auslandsumzugskostenverordnung. Diese Einschränkung hat keine Auswirkung auf den Werbungskostenabzug. Zieht ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen vom Ausland ins Inland, können die ihm entstandenen sonstigen Umzugsauslagen in Höhe der Pauschbeträge geschätzt werden. Diese Werbungskosten sind „nicht“ zu kürzen (R 9.9 Abs. 2 S. 3 bis 5 LStR 2023).
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