· Fachbeitrag · Praxisbeitrag
Umfang der Lohnsteuerabzugspflicht bei konzerninterner Arbeitnehmerentsendung
von Dipl.-Finw. Bernhard Köstler, Neubiberg
| In der Praxis stoßen Arbeitgeber und deren Steuerberater bei Arbeitnehmerentsendungen ins Ausland und aus dem Ausland lohnsteuerlich häufig an ihre Grenzen. Zwar gibt es ein ausführliches Schreiben zur „steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach Doppelbesteuerungsabkommen“ aus dem Jahr 2018. Dieses Schreiben lässt jedoch zahlreiche Fragen offen. Beantwortet werden diese durch ein internes Schreiben der Finanzverwaltung aus Juli 2019. |
Grundzüge zur Lohnsteuerabzugspflicht bei konzerninterner Arbeitnehmerentsendung
Bei der Lohnsteuerabzugspflicht im Rahmen einer Arbeitnehmerentsendung im Konzern ist bei einer Nettovereinbarung zu unterscheiden, ob ein zum Lohnsteuerabzug verpflichteter Arbeitgeber den Nettolohn ausbezahlt oder ein Arbeitgeber, der nicht zum Lohnsteuerabzug verpflichtet ist. Je nachdem, ergeben sich folgende lohnsteuerliche Konsequenzen:
- Zum Lohnsteuerabzug verpflichteter Arbeitgeber: Wird der Lohn im Rahmen der Arbeitnehmerentsendung von einem zum Lohnsteuerabzug verpflichteten Arbeitgeber ausbezahlt, ist der ausgezahlte Nettolohn pro Monat nach R 39b.9 LStR auf einen Monatsbruttolohn hochzurechnen (BMF 3.5.18, IV B 2 - S 1300/08/10027, Rz. 284).
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