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  • 06.03.2019 · Fachbeitrag · Private Pkw-Nutzung im Taxigewerbe

    Definition des Listenpreises bei Anwendung der 1%-Regelung

    | Die Besteuerung der Privatnutzung von Taxen erfolgt auf der Grundlage des allgemeinen Listenpreises, nicht aber nach besonderen Herstellerpreislisten für Taxen und Mietwagen. Dies hat der BFH (8.11.18, III R 13/16) aktuell zur Anwendung der sog. 1 %-Regelung entschieden. Listenpreis ist dabei nur der Preis, zu dem ein Steuerpflichtiger das Fahrzeug als Privatkunde erwerben könnte. |

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