· Fachbeitrag · Rentenbesteuerung
Voraussetzungen und Berechnung einer unzulässigen Renten-Doppelbesteuerung
Eine verfassungsrechtlich unzulässige doppelte Besteuerung von Renten liegt nicht vor, wenn die Summe der voraussichtlich steuerfrei bleibenden Rentenzuflüsse mindestens ebenso hoch ist wie die Summe der aus versteuertem Einkommen aufgebrachten Altersvorsorgeaufwendungen, wobei die erforderliche Vergleichs- und Prognoserechnung auf der Grundlage des Nominalwertprinzips vorzunehmen ist. So ein aktuelles Urteil des FG Saarland. |
Entscheidung
Das FG Saarland hat im Streitfall eine Doppelbesteuerung verneint und dabei folgende Grundsätze aufgestellt:
- Ein Vergleich des relativen Anteils von aus versteuerten Beiträgen erdienten Renten-Entgeltpunkten gem. § 63 Abs. 2 SGB VI und dem gesetzlich angeordneten Steuerfreistellungsanteil der Rente ist keine geeignete Methode zur Berechnung einer eventuellen doppelten Besteuerung.
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