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  • · Fachbeitrag · Revisionsverfahren und ein Steuer-1 × 1

    Rund um die Instandhaltungsrücklage

    Leisten Vermieter Wohngeldzahlungen an einen Wohnungsverwalter, steckt in diesen Zahlungen meist auch ein Betrag für die Instandhaltungsrücklage. Hierzu gibt es einige steuerliche Besonderheiten und ein interessantes Revisionsverfahren beim BFH.

     

     

    Basics I: Abfluss der Werbungskosten

    Die bloße Zahlung in die Instandhaltungsrücklage stellt nach Auffassung der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung noch keinen Abfluss von Werbungskosten dar. Erst wenn der Verwalter Zahlungen aus der Rücklage leistet (z. B. für Reparaturen), liegen in Höhe dieser Entnahme aus der Instandhaltungsrücklage Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung vor (H 21.2 „Werbungskosten“ EStH).


    PRAXISTIPP | Dieser Grundsatz steht nach der Novellierung des WEG durch das WEMoG vom 16.10.2020 in der Kritik. Der BFH muss nun in einem Revisionsverfahren (IX R 19/24) klären, ob nicht bereits bei Einzahlung in die Instandhaltungsrücklage Werbungskosten entstehen (siehe dazu mehr unter Verhaltensknigge).