· Nachricht · Sonderausgabenabzug
Mitgliedsbeiträge an Solidargemeinschaft als Krankenversicherungsbeiträge
Für die nachfolgenden Solidargemeinschaften kommt erstmals ab dem Veranlagungszeitraum 2021 bis einschließlich dem Veranlagungszeitraum 2026 ein Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge i. S. v. § 10 Abs. 1 Nr. 3, 3a i. V. m. Abs. 4 EStG in Betracht (interne Verfügung aus Niedersachsen): |
- Solidago Bundesverband Solidargemeinschaft für Gesundheit
- Samarita Solidargemeinschaft e.V.
- Spar- und Unterstützungsverein von Polizeibeamten im Oldenburg-Münsterland e.V.
- Werk gegenseitiger Hilfe des Vereins Pfälzischer Pfarrerinnen und Pfarrer e.V.
- Spargemeinschaft und Unterstützungskasse der Polizei Münster
PRAXISTIPP | Ein Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge an eine Solidargemeinschaft ist immer dann zu bejahen, wenn die Solidargemeinschaft die Voraussetzungen des § 176 SGB V erfüllt. |
Quelle: Ausgabe 07 / 2022 | Seite 536 | ID 48408992