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  • · Nachricht · Sonderausgabenabzug

    Mitgliedsbeiträge an Solidargemeinschaft als Krankenversicherungsbeiträge

    Für die nachfolgenden Solidargemeinschaften kommt erstmals ab dem Veranlagungszeitraum 2021 bis einschließlich dem Veranlagungszeitraum 2026 ein Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge i. S. v. § 10 Abs. 1 Nr. 3, 3a i. V. m. Abs. 4 EStG in Betracht (interne Verfügung aus Niedersachsen):

     

     

    • Solidago Bundesverband Solidargemeinschaft für Gesundheit
    • Samarita Solidargemeinschaft e.V.
    • Spar- und Unterstützungsverein von Polizeibeamten im Oldenburg-Münsterland e.V.
    • Werk gegenseitiger Hilfe des Vereins Pfälzischer Pfarrerinnen und Pfarrer e.V.
    • Spargemeinschaft und Unterstützungskasse der Polizei Münster

    PRAXISTIPP | Ein Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge an eine Solidargemeinschaft ist immer dann zu bejahen, wenn die Solidargemeinschaft die Voraussetzungen des § 176 SGB V erfüllt.


    Quelle: Ausgabe 07 / 2022 | Seite 536 | ID 48408992

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