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  • · Fachbeitrag · Tagespauschale für Berufskraftfahrer

    Einfach die Werbungskosten erhöhen

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

    Bereits mit dem JStG 2019 wurde ab 2020 eine Tagespauschale für Berufskraftfahrer eingeführt. Diese eröffnet Berufskraftfahrern die Möglichkeit, unkompliziert und pauschal zusätzliche Werbungskosten geltend zu machen. Mit dem Wachstumschancengesetz wurde diese Pauschale ab 2024 sogar erhöht. Da die Pauschale in der Praxis oft aus Unkenntnis nicht genutzt wird, beleuchtet AStW die Pauschale von A bis Z.

     

     

    Grundsatz: Aufwendige Einzelbelegsammlung

    Viele Berufskraftfahrer übernachten bei mehrtägigen Fahrten nicht in einem Hotel oder einer Pension, sondern in dem von ihnen genutzten Fahrzeug wie dem Lkw. Das Problem daran ist, dass die Kosten für eine gebuchte Unterkunft ohne Probleme als Werbungskosten abgezogen werden können. Bei einer Übernachtung innerhalb des Fahrzeugs sieht das für den Werbungskostenabzug allerdings komplizierter aus. Denn für diesen Fall erfordert der Werbungskostenabzug grundsätzlich einen Einzelnachweis der infolge der Übernachtung in dem Fahrzeug entstandenen Aufwendungen. Das bedeutet, dass der Berufskraftfahrer die Aufwendungen für

    • die Benutzung sanitärer Einrichtungen (Toilette/Dusche),